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blog:2025-02

Montagmorgen auf der Landstraße

Montagmorgen auf irgendeiner Landstraße im Rheinland. Vor uns fährt ein LKW mit belgischem Kennzeichen, statt sich über eine der Nähe vorbeiführenden Autobahnen zu bewegen. Mit den Autobahnen 1, 4 und 61 sind wir in dieser Gegend wahrlich gesegnet. Doch irgendein Algorithmus in der am häufigsten genutzten Navigationssoftware meint, dass das Befahren unserer Landstraße einer Autobahnnutzung vorzuziehen ist. Dem folgt ein Großteil des gesamten Transitverkehr zwischen Aachen und Bonn.

Man könnte nun fälschlich annehmen, dass die Transportunternehmen die LKW-Maut durch den Umweg über die Landstraße sparen möchten. Doch warum weichen sie dann nicht auf die eine oder andere Bundesstraße aus, die Dank kostspieliger Ortsumgehungen für ein rasches Vorankommen im Straßenverkehr sorgen. Egal, der Laster ist nun einmal vor uns und bremst den heutigen Berufsverkehr gehörig aus.

Es ist Montag, und halb Deutschland schläft noch. So mancher Autofahrer hat nur körperlich sein Bett verlassen und vergessen, dass Tempo 100 auf Landstraßen erlaubt und legal ist. Okay, hundert ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit und schon wenig mehr ist zu schnell. Also einigen wir uns auf 95 km/h. Mit dieser Geschwindigkeit wäre man absolut in einer komfortablen Lage den LKW bequem überholen zu können. Doch der Schönheitsschlaf ist einigen Verkehrsteilnehmer wichtiger und so zieht der LKW eine ganz ansehnliche Perlenkette von PKWs aller möglichen Fabrikate hinter sich her.

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blog/2025-02.txt · Zuletzt geändert: von ewusch